Montag, 8. März 2010

Anmelden einer MZ ohne Papiere

Aus gegebenem Anlass mochte ich hier einmal den Verlauf zum Anmelden einer MZ ohne Papiere
schildern. Jenes steht mir nächste Woche auch noch an der 250er ETZ bevor.

Nun ja zuerst sollte man sich ein paar Infos zum Modell heraussuchen. Dies ist zwar nicht unbedingt notwendig, dennoch erspart man sich sehr viel Arbeit damit und eventuell auch Geld.
Hilfreich wäre hier bestimmt auch beim Verkäufer noch einmal nachzufragen ob er Informationen zum Verbleib der Papiere hat.
Darauf folgt unbedingt ein Anruf bei de Zulassungsstelle um den genauen Ablauf vor Ort und etwaige regionale Besonderheiten herauszufinden. Praktisch wäre hier auch gleich prüfen zu lassen , ob bereits jemand mit der anzumeldenden Rahmennummer unterwegs ist.
Dadurch erspart man sich ebenfalls Geld und Zeit.
Nachfolgend ist das Vollgutachten nach ³21 StVZO beim TÜV(alte Bundesländer) oder der Dekra (neue Bundesländer) durchzuführen.
Dort wird das Motorrad dann, wie bei einer konventionellen HU überprüft.
Sollten keine Mängel auftreten, erhält man ein Gutachten kt allen relevanten Daten, welche zur Ausstellung neuer Papiere benötigt werden.
Ist das Motorrad bis 7 Jahre stillgelegt, reicht eine einfache HU.
Daraufhin fährt man mit dem Gutachten, der EVN (elektronische Versicherungsbestätigung)
und dem Personalausweis zur örtlichen Zulassungsstelle.
So nun kommt der springende Punkt:
Entweder die Dame auf dem Amt besteht auf einer eidstattlichen Erklärung, d.h. der alte Verkäufer muss erklären, dass die Papiere verloren sind und keine Papiere Gegenstand des Handels gewesen seien. Wen dieser sie abgibt sind wir fein raus, wenn nicht haben wir ein Problem.
Andererseits besteht die Möglichkeit, dass keine Erklärung verlangt wird. Dann kann die
Maschine ganz herkömmlich zugelassen werden.

In diesem Sinne: Viel Erfolg.

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